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Ab dem 4. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, ein Visum bei der Botschaft der Republik Korea (Berlin) zu beantragen. Ein Visum für Korea muss künftig beim Korea Visa Application Center (KVAC) beantragt werden (Korea Visa Application Center: www.visaforkorea.eu). Bitte beachten Sie jedoch, dass alle Unterlagen direkt an das Center und nicht an die Botschaft geschickt werden müssen.
Korea Visa Application Center (Berlin) [Postalische Antragstellung überall aus Deutschland möglich!]
- Adresse: 5. Stock, Charlottenstraße 68, 10117 Berlin
- Tel: +49 30 2902245 550
- Web: www.visaforkorea.eu
- Email: kvacdeinfo@iom.int
- Öffnungszeiten: Mo.- Fr. (9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:30)
Wichtige Hinweise zur Visumbeantragung und –Ausstellung
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Die Dauer der Antragsüberprüfung und Ausstellung hängt von der Art des Visums ab und beträgt in der Regel höchstens zwei Geschäftswochen ab dem Zeitpunkt, wenn alle erforderlichen Dokumente beim Korea Visa Application Center (KVAC) eingegangen sind. Allerdings kann sich der Prüfungszeitraum aufgrund erhöhter Visumanträgen und der Anforderung zusätzlicher Dokumente verlängern.(Die Bearbeitung von Visa für Ehegatten kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.)
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Die Antragsüberprüfung wird in der Reihenfolge durchgeführt, in der die Anträge bei dem Korea Visa Application Center (KVAC) eingegangen sind. Planen Sie daher bitte im Hinblick auf Ihre Abflugdaten ausreichend Zeit ein. - Bitte beachten Sie, dass Flugpläne, persönliche Reisepläne, etc. nicht unter die Gründe einer verkürzten Antragsüberprüfung fallen.
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Wenn Sie den Fortschritt Ihrer Visumerteilung überprüfen möchten, gehen Sie bitte zum Visa-Portal (visa.go.kr) und wählen Sie das Menü „Visa Application Center“ aus. Dort geben Sie die Antragsnummer, die Sie vom KVAC erhalten haben, sowie Ihre Passnummer und Ihren Namen auf Englisch ein (keine Umlaute, Reihenfolge: Nachname Vorname). Da es angesichts der erhöhten Visumanträge in letzter Zeit schwierig ist, die Botschaft oder das Korea Visa Application Center telefonisch zu erreichen, bitten wir Sie, Ihren Status selbst im Visa-Portal zu überprüfen. (Es ist nicht möglich, den Bearbeitungsfortschritt über die Notrufnummer nachzufragen.)
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Gemäß den Vorschriften des Justizministeriums (9.12.2019) kann das von Ihnen beantragte Visum abgelehnt und die Visumerteilung für drei Jahre eingeschränkt werden, wenn Sie die Angestellten der Visaberatung oder der Botschaft anschreien oder durch Verhalten wie Beschimpfungen, Körperverletzung, Einschüchterung, Hausfriedensbruch, etc. unter unangemessenen Druck setzen oder wenn Sie versuchen, die rechtmäßige Visumsarbeit zu beeinträchtigen, indem Sie durch eine 3. Person z.B. um eine schnellere Antragsprüfung oder Anfrage einer Ausnahmegenehmigung bitten.
Bitte beachten Sie daher die obigen Hinweise, damit Ihnen bei der Visumbeantragung keine Nachteile entstehen.